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23.01.2012 - Steuern & Finanzierung

Eigentümer aufgepasst:
Steuerbonus gilt auch für Garten-Neuanlage

Eigentümer aufgepasst: Steuerbonus gilt auch für Garten-Neuanlage
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Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund weißt aktuell auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes hin, laut der die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie ebenfalls für Arbeiten im Rahmen der Neuanlage eines Gartens gilt.Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen und dabei auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten in Höhe von knapp 3.200 Euro und die Arbeitskosten für die Mauererrichtung in Höhe von etwa 4.500 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend.Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ab. Deren steuerliche Berücksichtigung scheitere daran, dass durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden sei. Der BFH folgte dem nicht, da der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung mit einbeziehe. Ob ein Garten neu angelegt (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand) werde, sei für den Steuerbonus insoweit ohne Belang."Damit werden deutlich mehr Handwerkerleistungen durch den Steuerbonus erfasst als bisher. Es ist nun nämlich nicht mehr entscheidend, ob ein Garten neu angelegt oder ob ein naturbelassener Garten umgestaltet wird", erläutert Haus & Grund-Steuerexperte Stefan Walter.

Quelle: Eigentümerschutzgeeinschaft Haus & Grund