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11.01.2012 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Schadensersatzansprüche verjähren erst nach Wohnungsübergabe

Aktuelles Urteil: Schadensersatzansprüche verjähren erst nach Wohnungsübergabe
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Verjährungsfrist für Schadensansprüche an einer Mietsache erst abläuft, wenn diese ordnungsgemäß übergeben wurde (AZ VIII ZR 8/11).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin Schadensersatz von ihrem ehemaligen Mieter verlangt. Zuvor zog dieser nach einem Streit aus und hinterließ die Wohnungsschlüssel in ihrem Briefkasten. Nach Erhalt des Mahnbescheids weigerte sich der Mieter, die Schäden in der Wohnung zu bezahlen und berief sich auf die Verjährungsfrist von 6 Monaten, die nach seinem Auszug bereits vergangen waren. Allerdings fand die offizielle Übergabe erst Monate später statt, nachdem sich Mieter und Vermieter wieder verständigt hatten.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell der Vermieterin recht. Der Antrag auf Schadensersatz kam innerhalb der Verjährungsfrist, da der Auszug nicht als ordnungsgemäße Übergabe einzuordnen ist.?