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05.01.2012 - Facility Management

Aktuelles Urteil:
10 Jahre Wärmelieferungsvertrag sind ungültig

Aktuelles Urteil: 10 Jahre Wärmelieferungsvertrag sind ungültig
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Energiedienstleister nicht berechtigt ist, eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren anzusetzen, wenn die Heizanlage dem Kunden selbst gehört und somit keine Fernwärme geliefert wird (AZ VIII ZR 262/09). Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Energiedienstleister verklagt. In dem 2002 geschlossenen Wärmelieferungsvertrag wurde unter anderem eine Laufzeit von 10 Jahren vereinbart. Die WEG kündigte 2007 den Vertrag. Mit seinem aktuellen Urteil bestätigte der BGH die Entscheidung des vorherigen Amtsgerichts und erklärte den Vertrag für unwirksam. Entscheidend war für die Richter, dass die Heizanlage dem Gebäudeeigentümer gehört und somit keine Fernwärmelieferung erfolgt ist, die eine längere Vertragslaufzeit rechtfertigen würde.?