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31.10.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Keine Mietminderung wegen Schifffahrt am Rhein

Aktuelles Urteil: Keine Mietminderung wegen Schifffahrt am Rhein
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Das Amtsgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Miete nicht aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung durch Schiffe gemindert werden kann, wenn sich die Wohnung in der Nähe zu einem Hafen befindet (AZ 223 C 26/11).Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin eine Mietminderung für ihre Wohnung im Kölner Rheinauhafen aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung durch anlegende und abfahrende Schiffe vorgenommen. Der Vermieter akzeptierte dies nicht und forderte die Restmiete vor Gericht ein.Mit seinem Urteil gab das Amtsgericht Köln nun aktuell dem Vermieter recht. Laut den Richtern hätte der Mieterin bewußt sein müssen, dass der Rhein eine der befahrensten Wasserstraßen Europas ist und die Schifffahrt somit auch die naheliegenden Wohnungen beeinflusst. ?