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17.10.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Kein Sicherheitszuschlag auf Heizkostenvorauszahlungen

Aktuelles Urteil: Kein Sicherheitszuschlag auf Heizkostenvorauszahlungen
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Verlangt ein Vermieter eine Anpassung von monatlichen Heizkostenvorauszahlungen mit einem Sicherheitszuschlag, muss dieser nicht gezahlt werden. Dies entscheid der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (AZ VIII ZR 294/10).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin aufgrund der letzten Heizkostenabrechnung, die mit einer Nachforderung zu ihren Gunsten endete, eine Anpassung der monatlichen Heizkostenvorauszahlungen gefordert. Die neuen Vorauszahlungen berechnete sie, indem sie das Ergebnis der Abrechnung durch 12 teilte und dann hierauf einen Sicherheitszuschlag von 10 Prozent verlangte.Der Bundesgerichtshof wies diese Art der Berechnung zurück. Der Vermieter müsse sich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen an den voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten im laufenden Abrechnungsjahr orientieren. Grundlage sei die letzte Betriebskostenabrechnung. Die Festsetzung eines abstrakten Sicherheitszuschlags, der nicht durch konkret zu erwartende Kostensteigerungen gerechtfertigt werden könne, ist unzulässig.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.<br />