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06.10.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Einbau von Funk-Ablesegerät muss geduldet werden

Aktuelles Urteil: Einbau von Funk-Ablesegerät muss geduldet werden
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Entscheidet ein Vermieter, moderne Ablesegeräte in seinen Mietwohnungen einzubauen, müssen Mieter diesen Einbau dulden. Dies erklärte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (AZ VIII ZR 326/10).In vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses von ihrer Mieterin verlangt, dass sie den Einbau von Funk-Ablesegeräten duldet. Bereits im Mai 2009 hatte sie ihren Mietern mitgeteilt, dass die Heizkostenverteiler durch ein neues Ablesesystem ersetzt werden. Da die Mieterin jedoch kein funkbasiertes System in ihrer Wohnung akzeptieren wollte, verweigerte sie den Geräteeinbau.Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell zugunsten der Vermieterin. Die Begründung: Laut § 4 Abs. 2 der Heizkostenverordnung hat die Vermieterin einen Duldungsanspruch für den Austausch von Messgeräten durch moderne Systeme - auch, wenn die vorhandenen noch funktionstüchtig sind.?