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15.09.2011 - Guter Rat

Verstoß gegen EnEV kann hohe Bußgelder mit sich bringen

Verstoß gegen EnEV kann hohe Bußgelder mit sich bringen
© Verband Privater Bauherren e.V.
Wer neu baut, der muss sein Geld zusammenhalten. Das Letzte was er braucht sind Bußgeldbescheide! Die drohen aber jedem, der bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält. Im schlimmsten Fall kann laut Bauexperten ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro verhängt werden. So jedenfalls sehen es die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vor. Bußgelder drohen bei vielerlei Kleinigkeiten, beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde. Auch wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, beschränkt sich der Staat nicht nur auf Bußgeldandrohungen, sondern er lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Zuständig dafür sind die je nach Landesrecht unterschiedlichen Baubehörden. Und die halten sich immer an die Bauherren. Diese sind nämlich letzten Endes verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben. Weil Bauherren die Leistungen meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen so genannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Der Bauherr sollte diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit er den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis führen kann. Aber auch für die Dokumentation in der Haus-Akte sollten die Papiere sorgfältig verwahrt werden. Schließlich hat der Bauherr fünf Jahre Gewährleistung auf alles. Eines, so der VPB, sollten Bauherren noch wissen: Die Firmen sind dazu verpflichtet, Unternehmererklärungen auszustellen. Tun sie das nicht, zu spät oder unrichtig, drohen auch dem Unternehmer Bußgelder, und zwar bis zu 5.000 Euro. Auf Nummer Sicher gehen Bauherren, wenn sie sich bei Planung wie auch bei der Baukontrolle vom unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen. Er weiß, was nötig ist und kann alle Berechnungen und Bescheinigungen im Sinne des Bauherrn prüfen.?