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08.08.2011 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Briefkasten muss nicht außen angebracht sein

Urteil: Briefkasten muss nicht außen angebracht sein
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In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Frankfurt, dass Vermieter Briefkästen nicht außen anbringen müssen, wenn im Hausflur diese zur Verfügung stehen (AZ 6a S 126/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter von seinem Vermieter die Anbringung von Briefkästen im Außenbereich verlangt. Laut seiner Aussage sind in der Vergangenheit aufgrund der im Hausflur angebrachten Anlage Zustellungen zu spät oder gar nicht angekommen. Der Vermieter hatte den verschiedenen Zustellern einen Schlüssel ausgehändigt, um an die Briefkästen zu gelangen. Nachdem er sich weigerte, eine Briefkastenanlage im Außenbereich zu errichten, minderte der Mieter daraufhin die Miete.Das Landesgericht Frankfurt gab jedoch aktuell dem Vermieter recht. Eine Mietminderung sei nicht dadurch zu rechtfertigen, dass sich die Briefkästen im Hausflur befinden. Eine Wohnung muss lediglich so beschaffen sein, dass Sendungen ordnungsgemäß zugestellt werden können. Dies sei laut den Richtern im vorliegenden Fall gegeben gewesen.?