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28.07.2011 - Baubranche

Bautipp:
Keine Panik, wenn Bauunternehmen seine Rechtsform ändert

Bautipp: Keine Panik, wenn Bauunternehmen seine Rechtsform ändert
© Verband Privater Bauherren e.V.
Manchmal zeigen sich Baumängel am neuen Haus erst nach längerer Zeit. Deshalb hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Nach so langer Zeit ist es manchmal schwer die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, wieder zu finden. Mitunter ist das Bauunternehmen in der Zwischenzeit umgewandelt worden, statt als GmbH arbeitet die Firma nun als Kommanditgesellschaft (KG). Für den Bauherrn, der seinen Mangel rügen möchte, hat sich der alte Vertragspartner damit quasi in Luft aufgelöst. Das ist aber laut Verband Privater Bauherren keine Katastrophe, denn der Gesetzgeber schützt die Interessen der Kunden. Ihnen entstehen durch die Umwandlung der Rechtsform keine Nachteile. Die Firma muss auch in der neuen Rechtsform für ihre alten Pflichten - und damit die Mängelbeseitigung - gerade stehen. Auf der Suche nach dem richtigen Rechtsnachfolger hilft der Blick ins Handelsregister.?