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10.06.2011 - Mieten & Vermieten

Unwirtschaftliche Immobilie darf gekündigt werden

Unwirtschaftliche Immobilie darf gekündigt werden
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Mietvertrag einer Immobilie gekündigt werden kann, wenn diese wirtschaftlich nicht mehr anders zu verwerten ist (AZ VIII ZR 226/09).Im vorliegenden Fall hatte eine Erbengemeinschaft 2007 ein Mietverhältnis für ein Haus in der ehemaligen DDR aus Sanierungs- und wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Nachdem die Immobilie seit 1953 von staatlicher Verwaltung an die Mieterin vermietet worden war, waren die Erben nach dem Mauerfall in das Mietverhältnis eingetreten.Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell zugunsten der Vermieter. Die Begründung: Entstehen dem Vermieter durch den Fortbestand des Mietvertrags erhebliche Nachteile, kann der Mietvertrag gekündigt und die Immobilie veräußert werden. Der Fall wurde an das Landgericht Potsdam zurücküberwiesen, das nun prüft, ob eine Vermietung tatsächlich nicht mehr rentabel ist.?