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03.06.2011 - Mieten & Vermieten

Vermieter können bei dauerhaftem Mietausfall kündigen

Vermieter können bei dauerhaftem Mietausfall kündigen
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter einen Mietvertrag fristlos kündigen können, wenn die Miete trotz Zahlungserinnerung dauerhaft und wiederholt unpünktlich gezahlt wird (AZ VIII ZR 91/10).Im vorliegenden Fall hatten Mieter seit dem Jahr 2007 ihre Miete erst ab Mitte des Monats gezahlt. Auch nach Abmahnung durch den Vermieter setzten sie diese späte Zahlung fort und gingen nach Vertragskündigung vor Gericht.Der Bundesgerichtshof entschied jedoch zugunsten des Vermieters. Zur Begründung: Die Mieter haben laut den Richtern mit der forlaufenden späten Mietzahlung eine gravierende Pflichtverletzung begangen. Somit sei eine Kündigung aus wichtigem Grund durchaus gerechtfertigt gewesen.?