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04.05.2011 - Energieeffizienz

KfW erweitert Förderung im kommunalen und sozialen Bereich

KfW erweitert Förderung im kommunalen und sozialen Bereich
© fotolia.com / Marc Dietrich
Zum 01.04.2011 haben die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Förderung von energetischen Sanierungsvorhaben bei Nichtwohngebäuden im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur verbessert. War dieses mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebot bisher auf Schulen, Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt, kann künftig auch die energetische Sanierung von Rathäusern, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäuden, Theatern sowie anderen Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen finanziert werden. Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die das energetische Niveau der Gebäude deutlich verbessern. Dabei gilt der Grundsatz "Je höher der erreichte energetische Standard, desto attraktiver die KfW-Förderung". Der Kreditnehmer kann dabei selbst entscheiden, ob er eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus 85 (Energiebedarf des Gebäudes: max. 85 % des Höchstwerts für einen vergleichbaren Neubau), zum KfW Effizienzhaus 100 (Energiebedarf des Gebäudes muss dem Höchstwert eines vergleichbaren Neubaus entsprechen) oder Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungserneuerung) durchführt. Weitere Informationen sind unter www.kfw.de erhältlich.?