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18.04.2011 - Mieten & Vermieten

Betriebskosten für DHH dürfen direkt abgerechnet werden

Betriebskosten für DHH dürfen direkt abgerechnet werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter einer Doppelhaushälfte bestimmte Kosten für eine Einheit direkt an den Mieter weitergeben können und nicht erst die Kosten beider Hälften zusammenzählen und anschließend verteilen müssen.Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter sich geweigert, die Betriebskostenabrechnungen aus den Jahren 2005 und 2006 als ordnungsgemäß zu akzeptieren. Darin hatte der Vermieter die Position "Grundsteuer" entsprechend des jeweiligen Grundsteuerbescheides für die vermietete Doppelhaushälfte angegeben. Ebenfalls die Kosten für Wasser und Abwasser sowie die Schornsteinfegerkosten hatte der Vermieter direkt weiterberechnet.Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Betriebskostenabrechnungen ordnungsgemäß ausgestellt worden sind. Denn hierbei lassen sich laut Gericht die Grundsätze anwenden, die ebenfalls für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gelten.?