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31.03.2011 - Mieten & Vermieten

Mieterhöhung durch Arbeiten nach Modernisierung ist zulässig

Mieterhöhung durch Arbeiten nach Modernisierung ist zulässig
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Renovierungskosten für Modernisierungen an einem Mietobjekt auf die Mieter mittels einer Mieterhöhung umgelegt werden können (AZ VIII ZR 173/10).Nachdem ein Vermieter im Januar 2007 neue Wasserzähler hat einbauen lassen, kündigte er eine Mieterhöhung von 2,28 Euro pro Monat an. Der Mieter verlangte zuerst einen Vorschuss für Renovierungsarbeiten in seiner Küche, die durch den Einbau der Wasserzähler notwendig geworden waren.Der Vermieter zahlte den Vorschuss, kündigte jedoch auch gleichzeitig eine zusätzliche Erhöhung durch die Renovierungsarbeiten um insgesamt 2,79 Euro pro Monat an. Nachdem sich der Mieter weigerte, die zusätzliche Erhöhung zu akzeptieren, klagte der Vermieter auf Nachzahlung.Aktuell gab der BGH nun dem Vermieter recht. Laut Richtern hatte er das Recht, die Gesamtkosten von Modernisierungsmaßnahmen auf seine Mieter umzulegen. Dies schließe auch die Kosten für Renovierungsarbeiten in Folge einer Modernisierungsmaßnahme mit ein.?