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04.04.2011 - Baubranche

Tipp:
So machen Sie Baufirmen ausfindig!

Tipp: So machen Sie Baufirmen ausfindig!
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Mängel zeigen sich beim Neubau oft spät. Deshalb hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist eingeräumt. Sie beträgt fünf Jahre ab dem Moment der Bauabnahme. Nach so langer Zeit ist es allerdings manchmal schwer, die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, wiederzufinden. Ist das Unternehmen unter seiner alten Adresse nicht mehr auffindbar, hilft heutzutage meist die Recherche im Internet. Bringt auch die keine aktuelle Adresse, dann kann der Hausbesitzer im Handelsregister nachsehen. GmbHs, und das sind die meisten Baufirmen, sind dort mit ihrem Firmensitz verzeichnet. An diese Adresse muss der Hausbesitzer die Mängelrüge und das so genannte Nachbesserungsverlangen schicken.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.