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18.03.2011 - Guter Rat

Bautipp:
Festpreis heißt nicht Endpreis

Bautipp: Festpreis heißt nicht Endpreis
© Verband Privater Bauherren e.V.
"Einfamilienhaus Typ x zum Festpreis y", so und ähnlich lauten Vertragsregelungen, die Schlüsselfertiganbieter arglosen Käufern anbieten. Das klingt, als könnte der Bauherr am Stichtag sein fertiges Haus zum Fixpreis beziehen - komplett und ohne je mit dem Baugeschehen behelligt worden zu sein. Doch diese Standardformulierungen können täuschen: Die Vertragsmuster vieler Unternehmer sind nämlich auf den Fall zugeschnitten, in dem das Baugrundstück noch gar nicht festliegt. Der versprochene Festpreis kann dann aber nur gehalten werden, wenn alle Annahmen, die beispielsweise den Baugrund betreffen, später auch mit der Realität auf dem Grundstück übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, und erfordert der Baugrund zusätzliche Investitionen, etwa bei der Abdichtung des Kellers, dann kostet das später extra. Das steht zwar auch im Vertrag, ist aber nur selten für den Bauherrn erkennbar und übersichtlich zusammengefasst, sondern meist über die Vertragsunterlagen verstreut. Darüber hinaus gibt es laut Experten eine ganze Reihe von Extras, die den "Festpreis" ins Wanken bringen und dem Bauunternehmer satte Zusatzgewinne bescheren: Sind beispielsweise Erdbodenklasse, Erdbebenzone, Windlastzone, Schneelastzone, Grundwasserlastfall, waagerechte Baugrundlage, Klimaregion, gleiche Höhe von Baugrund und Erschließungsstraße nicht wie im Vertrag angenommen, stellt der Bauunternehmer die erforderlichen Zusatzarbeiten dem Käufer in Rechnung. Das ist aufgund der vertraglichen Vereinbarung rechtens. Es sei denn, das Grundstück ist dem Bauunternehmer bei Vertragsabschluss noch bekannt. Dann muss über die Nachforderung ein Gericht entscheiden. Und welcher angehende Hausbesitzer riskiert während des Baus schon Streit und möglichen Baustopp? Daher sollte man bereits vor Vertragsabschluss alles Schriftliche von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.?