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14.03.2011 - Baubranche

Tipp:
Zahlungsplan bei Bauprojekten sorgfältig prüfen

Tipp: Zahlungsplan bei Bauprojekten sorgfältig prüfen
© Verband Privater Bauherren e.V.
"Ratenzahlungen nach Baufortschritt gemäß Zahlungsplan" - so lautet eine übliche Klausel im Vertrag für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus. Steht sie im Kleingedruckten des Unternehmers, muss der Hauskäufer grundsätzlich zahlen, wenn die Ratenhöhe dem Wert des tatsächlichen Baufortschritts entspricht. Das ist aber nur selten der Fall, so die Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Im Gegenteil, häufig hinkt der Baufortschritt hinter den geleisteten Ratenzahlungen her. Oftmals tritt der Bauherr unfreiwillig in Vorleistung. Verzögert sich dann das Bauprojekt, hat der Bauherr zu viel gezahlt, ohne reellen Gegenwert. Das muss er sich nicht gefallen lassen: eine Zahlungsplan-Klausel, die die Überzahlung des Unternehmers zulässt, ist gesetzlich nicht bindend. Das gilt allerdings nur, wenn der Zahlungsplan von den Parteien nicht im Detail ausgehandelt wurde. Hier setzen findige Unternehmer an: Sie präsentieren dem Bauherren einen an sich unwirksamen Zahlungsplan und verhandeln dann über einzelne Raten. Aus diesem Grund raten Experten, bei Änderungen des Kleingedruckten immer vorher einen Sachverständigen hinzuziehen.?