News-Archiv:

25.02.2011 - Facility Management

Miete muss auch bei vorzeitigem Auszug gezahlt werden

Miete muss auch bei vorzeitigem Auszug gezahlt werden
© fotolia.com / webdata
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Leipzig, dass ein Mieter auch bei vorzeitigem Auszug die Warmmiete bis zum Ende des vertraglich vereinbarten Mietverhältnisses zahlen muss (AZ 162 C 6252/09). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung zu Ende November 2008 gekündigt, obwohl in dem Mietvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung bis Ende März 2009 festgeschrieben war. Nach seinem Auszug zahlte er keine Miete mehr und begründete dies damit, dass der Vermieter zumindest keine Heiz- und Betriebskosten mehr verlangen könne. Das Amtsgericht Leipzig entschied jedoch zugunsten des Vermieters, da der nach wie vor wirksame Kündigungsausschluss erst zum 31.03.2011 endet.?