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24.02.2011 - Energieeffizienz

Tipp:
Förderbedingungen bei KfW-Programmen vorab prüfen lassen

Tipp: Förderbedingungen bei KfW-Programmen vorab prüfen lassen
© fotolia.com / Franz Pfluegl
Die KfW-Bank setzt mit ihren verschiedenen Programmen immer wieder neue Anreize zur energetischen Sanierung. Mitunter werden auch alte Programme wieder aufgelegt. So können beispielsweise in dem Programm 152 (energieeffiziente Sanierung durch Einzelmaßnahmen) ab dem 1. März 2011 wieder Mittel unter anderem für Einzelmaßnahmen beantragt werden. Der Verband Privater Bauherren weist aktuell darauf hin, dass in diesem Programm ein Sachverständiger die "Angemessenheit der Maßnahmen" bestätigen muss. Das kann sich lohnen, weil der Sachverständige bei der Gelegenheit auch prüft, ob die Hausbesitzer bei ihrer Sanierung eventuell sogar einen höheren Effizienzhausstandard erreichen können und dafür dann auch bessere Förderkonditionen gelten. Es rentiert sich also, schon während der Planungsphase den Sachverständigen hinzuzuziehen.?