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26.11.2010 - Guter Rat

Streu- und Räumpflichten für Vermieter und Mieter

Streu- und Räumpflichten für Vermieter und Mieter
© Deutscher Mieterbund e.V.
Mit den fallenden Temperaturen kehrt auch wieder Eis und Schnee auf unsere Straßen zurück. Wie jedes Jahr verpflichten Städte Eigentümer und Vermieter zum täglichen Winterräumdienst, um Gehwege und Einfahrten für Passanten frei zu halten. Der Deutsche Mieterbund hat die wichtigsten Streu- und Räumpflichten aktuell zusammengestellt. 1. Wer muss streuen und Schnee fegen? Verantwortlich für die Streu- und Räumpflichten im Winter sind die Städte. Aufgrund von Ortssatzungen wird diese Verpflichtung aber in aller Regel von den Städten auf die Anlieger, das heißt auf Eigentümer und Vermieter, übertragen (BGH VI ZR 126/07). Wenn die nicht persönlich fegen und streuen wollen, können sie aber auch einen professionellen Winterdienst oder den vor Ort arbeitenden Hausmeister mit diesen Arbeiten beauftragen. 2. Wo ist zu räumen und zu streuen? Die Winterpflichten beziehen sich in erster Linie auf den Eingangsbereich sowie die Bürgersteige und Gehwege vor dem Haus. Hier reicht es aus, wenn ein 1,00 bis 1,20 Meter breiter Streifen geräumt wird, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können 3. Wann und wie oft muss gestreut und gekehrt werden? Umfang und Ausmaß der Winterpflichten hängen nicht zuletzt von der Frage ab, was zumutbar ist. Ab etwa 7.00 Uhr könnten Passanten darauf vertrauen, dass auf Privatwegen gestreut ist. Die Winterpflichten enden üblicherweise gegen 20.00 Uhr 4. Berufstätigkeit, Urlaub, Krankheit Wer als Mieter vertraglich verpflichtet ist, zu streuen und zu fegen, muss die Arbeiten erledigen. Berufstätigkeit oder Urlaub oder Krankheit entschuldigen nicht. 5. Haftung und Versicherung Wer als Mieter oder Passant stürzt und sich verletzt, kann den Streupflichtigen verantwortlich machen und Schadensersatz oder eventuell Schmerzensgeld fordern. Allerdings muss er sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen. Versicherungsschutz bietet zum einen die Haus- und Gebäudeversicherung für den Vermieter, unter Umständen aber auch für den streupflichtigen Mieter, wenn der die Versicherung über die jährliche Betriebskostenabrechnung zahlt. Zum anderen hilft dem verpflichteten Mieter eine private Haftpflichtversicherung.?