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18.11.2010 - Nachbarschaftsfragen

VPB empfiehlt:
Rücksichtnahme bei der Herbst-Gartenarbeit

VPB empfiehlt: Rücksichtnahme bei der Herbst-Gartenarbeit
© Pixelio / Rolf Handke
Angetrieben von dröhnenden Zwei- oder Viertaktmotoren blasen Gartenbesitzer auch in diesem Jahr wieder Wege und Ecken frei und verursachen dabei - je nach Bauart des Geräts - Krach in der Lautstärke eines Presslufthammers. Inzwischen haben verschiedene Städte strikte Ruhezeiten eingeführt, in denen Laubbläser nicht verwendet werden dürfen. Wer in diesen Zeiten lärmt, der handelt ordnungswidrig und kann mit Bußgeld belegt werden. Für professionelle Gartenkolonnen, die die Geräte benutzen, gelten außerdem strenge Arbeitsschutzauflagen: Sie müssen Gehörschutz tragen - und einen Mundschutz. Denn das Laubblasen birgt Risiken: Mit der aufgewirbelten Luft werden nicht nur Insekten und kleine Tiere, sondern auch Bakterien, Feinstaub und Kotpartikel durch die Luft geschleudert.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.