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31.08.2010 - Mieten & Vermieten

Vermieter haftet für Müllgebühren

Vermieter haftet für Müllgebühren
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In einem aktuellen Urteil hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden, dass Wohnungseigentümer für die Müllgebühren ihrer Mieter haften müssen (AZ 4 K 311/10.NW).Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Primasens von einem Wohnungseigentümer Müllgebühren in der Höhe von 278 € verlangt, die der Mieter der Stadt für die Jahre 2006 und 2007 schuldete. Da der Mieter nicht zahlte, wandte sich die Stadt an den Eigentümer bzgl. der offenen Posten.Laut Richterbeschluss ist der Vermieter für den Müll auf seinem Grundstück verantwortlich und ebenfalls Schuldner der Entsorgungsgebühren. Daher kann die Stadt die Gebühren von ihm einfordern. Dem Vermieter bleibt nun nur noch die Möglichkeit, das Geld in einem zivilrechtlichen Prozess zurückzufordern.?