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09.08.2010 - Mieten & Vermieten

Dritte haften nicht für "Messie-Syndrom"

Dritte haften nicht für "Messie-Syndrom"
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Unterschreibt ein Betreuer einen Mietvertrag für eine unter übermäßigem Sammelzwang leidende Person, kann er nicht für den entstehenden Schaden in die Haftung genommen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem aktuellen Urteil (AZ I-15 U 26/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Betreuer für einen Dritten einen Mietvertrag unterzeichnet und verschwieg bewußt in der Selbstauskunft, dass dieser unter dem sogenannten "Messie-Syndrom" leidet. Für die entstandenen Schäden verlangte der Vermieter daher Schadensersatz von dem entsprechenden Betreuer.Das OLG Düsseldorf wies die Klage jedoch zurück. Die Begründung: Der Vermieter müsse sich direkt an den Mieter wenden, um den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen. Laut den Richtern habe der Betreuer weder eine Aufklärungs- noch eine Beaufsichtigungspflicht gegenüber dem Vermieter.?