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03.05.2010 - Facility Management

Immobilien-Denkmalschutz hat Priorität

Immobilien-Denkmalschutz hat Priorität
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Aktuell entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude auch dann erhalten bleiben muss, wenn dies finanzielle Verluste für den Eigentümer bedeutet (AZ 1 BvR 2140/08). Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer eine Abrissgenehmigung für eine denkmalgeschützte Schlosskapelle beantragt. Er begründete den Abriss damit, dass die Ausgaben zum Erhalt und zur Modernisierung des Denkmalobjektes ihm nicht mehr zuzumuten seien. Sowohl das zuständige Landesgericht in allen Instanzen also auch letztendlich das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag auf Abriss ab. Die Begründung: Der Erhalt der Kapelle sei dem Kläger wirtschaftlich durchaus zuzumuten. Darüber hinaus sei bereits vor dem Kauf bekannt gewesen, dass es sich um eine denkmalgeschützte Anlage handelte.?