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23.04.2010 - Facility Management

Einbau von günstigerem Wasserzähler kann zur Pflicht werden

Einbau von günstigerem Wasserzähler kann zur Pflicht werden
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Wasserversorger ihre Zähler austauschen müssen, wenn wesentliche Änderungen in Bezug auf den technischen Standard oder erhebliche Kundeninteressen für den Einbau eines günstigeren Wasserzählers bestehen. Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf Austausch eines Wasserzählers geklagt. Das betreffende Wasserversorgungsunternehmen lehnte dies jedoch ab mit der Begründung, dass es durch den Austausch zu Beeinträchtigungen der Versorgung nach Menge und Druck kommen könnte. Die WEG begründete ihre Klage damit, dass die mehr als 130 Prozent höheren Kosten für die Bereitstellung des Wassers den Einbau eines günstigeren Zählers rechtfertigen würden. Der BGH gab nun der WEG recht und begründete sein Urteil damit, dass der Versorger mit seiner Verweigerung sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ermessensfehlerfrei ausgeübt hat. Der Fall geht nun zurück an das Landesgericht, um festzustellen, ob der bestehende Wasserzähler dem technischen Standard der Wohnanlage entspricht.?