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23.01.2019 - Baubranche

Bei der Bauabnahme ist ein Sachverständiger Pflicht

Bei der Bauabnahme ist ein Sachverständiger Pflicht
© photodune.net
Die Bauabnahme ist in der Regel der letzte Schritt vor dem Einzug ins neue Heim. Neben der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist es zudem der wichtigste Rechtsakt beim Hauskauf, denn sobald das Haus abgenommen wurde, beginnt die Gewährleistungsfrist. Stellt der Hausbesitzer nach diesem Termin Mängel fest, muss er diese beim Bauunternehmer nachweisen. Zudem muss der Eigentümer mit der Unterzeichnung der Bauabnahme sein Haus selbst gegen Brand-, Wasser- oder Sturmschäden versichern. Um späteren juristischen Ärger zu vermeiden, sollte der Bauherr immer auf eine formelle Bauabnahme vor Ort bestehen und während des Termins einen unabhängigen Bausachverständigen an seiner Seite haben, denn der Fachmann erkennt Mängel oft besser als der unerfahrene Eigentümer. Mögliche Mängel sollten dann anschließend in einem Protokoll festgehalten und gemeinsam mit dem Bauunternehmer ein Termin für die Nachbesserungen vereinbart werden. Ein weiterer Tipp des VPB: Der Bauherr sollte bereits vor dem Termin für die Bauabnahme zusammen mit dem Bausachverständigen die neugebaute Immobilie gründlich begutachten, denn am offiziellen Abnahmetag bleibt laut Experten des VPB oft nicht genügend Zeit, um das ganze Haus zu überprüfen.

Quelle: VPB