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04.03.2010 - Wirtschaft & Politik

Seit dem 1. März gilt neues Wasserrecht

Seit dem 1. März gilt neues Wasserrecht
© Pixelio / berwis
Seit dem 1. März gilt ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Dieses löst das bisherige WHG ab, das seit dem 1. März 1960 galt und mehrfach erneuert wurde.Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt die bundesweite Vereinheitlichung des Wasserrechts. Ein großes, für die Wasserwirtschaft bedeutendes Rechtsgebiet wird damit auf den neuesten Stand gebracht. Daraus können Vorteile für die Praxis erwachsen.Die Länder sind jetzt aufgerufen, ihre Landeswassergesetze zu überprüfen. Sie müssen dabei untersuchen, welche Regelungen fortgeführt werden können, welche zu modifizieren und welche eventuell ganz aufzuheben sind. In einzelnen Bereichen dürfen die Länder auch vom Bundesgesetz abweichen (Artikel 72 Grundgesetz). Das gilt allerdings nicht bei stoff- und anlagebezogenen Regelungen. Dort ist der Bund alleine für Gesetze zuständig.Außerdem finden sich in einer Vielzahl von Vorschriften des neuen Bundeswasserrechts Öffnungsklauseln für die Länder, so dass landesspezifische Besonderheiten weiterhin im Wasserrecht berücksichtigt werden können. Es gilt nun für die Wasserwirtschaft, eine gute Balance zwischen den Vorgaben der Europäischen Union, dem neuen Wasserhaushaltsgesetz einschließlich der Rechtsverordnungen dazu sowie den landesrechtlichen Regelungen zu finden.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.