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16.02.2010 - Mieten & Vermieten

Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste ist zulässig

Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste ist zulässig
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Laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste zulässig. Nur, wenn die Teilungserklärung etwas anderes bestimmt oder die Wohnungseigentümer eine andere Vereinbarung getroffen haben, wäre dies nicht rechtens (AZ V ZR 72/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer seine beiden Wohnungen in Berlin tage- oder wochenweise an Besucher und Kurzzeitmieter vermietet. Als in einer Eigentümerversammlung der aus 92 Wohnungen bestehenden Anlage beschlossen wurde, diese Art der Vermietung zu untersagen, klagte der betreffende Eigentümer gegen diesen Beschluss.Mit der Begründung, dass in der Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, erklärte der BGH den Beschluss der Versammlung für nichtig. Allerdings sollte diese anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigen.?