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03.01.2018 - Baubranche

Bautipp:
"bauseits" im Vertrag vorab prüfen!

Bautipp:
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Seit dem ersten Januar gilt das neue Bauvertragsrecht. Dieses bringt zwar grundsätzlich mehr Rechte für Bauherren, doch sollten diese ihre Projekte nicht auf die leichte Schulter nehmen – warnt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Nach wie vor ist die Vertragsprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen den Bauexperten zufolge eine wichtige Basis für einen erfolgreichen Hausbau. So sollten Eigentümer beispielsweise bei der Formulierung „bauseits“ in ihrem Vertrag genau hinsehen. Denn er bedeutet, dass Eigentümer die betreffenden Arbeiten selbst übernehmen müssen. Tatsächlich denken viele Bauherren aber, dass „bauseits“ die Übernahme der Leistungen durch den Bauträger bedeutet. Arbeiten, die „bauseits“ erledigt werden müssen, ziehen also grundsätzlich mehr Kosten und Eigenverantwortung nach sich. Solche Arbeiten, die bauseits anfallen, können beispielsweise Aushub und Entsorgung sein. Aber auch die Erschließung des Grundstücks und Hausanschlüsse für Kanal, Wasser oder Strom kann die Formulierung mit einschließen. Um den Bauvertrag richtig zu interpretieren und gegebenenfalls nachzuverhandeln, sollten Bauherren einen Sachverständigen hinzuziehen.

Quelle:  VPB