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11.05.2009 - Facility Management

Kreischende Papageien nur 2 Stunden pro Tag zumutbar

Kreischende Papageien nur 2 Stunden pro Tag zumutbar
© Foto: Pixelio / Jörg Kamala
Das Landgericht Hannover hat in diesen Tagen in erster Instanz entschieden, dass Nachbarn kreischende Papageien nur zwei Stunden am Tag zu ertragen haben. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Springe, Niedersachsen, gegen einen Papageienbesitzer geklagt, da dessen Vögel in einer Außenvoliere "unzumutbaren Lärm" machten. Mit seinem Urteil vom 08.05.2009 gab das Gericht dem Kläger recht und wies den Vogelbesitzer an, seine Vögel nur noch zwei Stunden am Tag draussen zu lassen. Die Begründung: Papageienschreie seien anders als einheimische Vogelgeräusche und müssen daher nicht ganztägig geduldet werden.