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27.02.2017 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Unruhe im Mietshaus durch Touristen ist unzulässig

Urteil: Unruhe im Mietshaus durch Touristen ist unzulässig
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In einem aktuellen Urteil entschied das Landgericht Berlin, dass durch Touristen verursachter Lärm im Miethaus nicht geduldet werden muss. Immer häufiger werden laut LBS Infodienst Recht und Steuern Mietwohnungen in attraktiven Lagen an Feriengäste vermietet, was mit ständigem Aus- und Einzugslärm verbunden ist (AZ 67 S 203 / 16). Ein Mieter einer Berliner Mietswohnung hatte vor Gericht geklagt, da er sich von den ständig wechselnden Feriengästen und dem damit verbundenen Lärm gestört gefühlt hatte. Permanentes Koffer-Rollen durch die Hausflure, Anreisen zu ungewöhnlichen Zeiten und das nicht-Einhalten der Hausordnung hatten den Mieter zu der Klage veranlasst. Das LG Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Aus Rücksicht auf die Dauermieter müssen Lärmbelästigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, beseitigt werden.