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09.11.2016 - Baubranche

Bautipp:
Schlussrechnung erst nach Abnahme bezahlen

Bautipp: Schlussrechnung erst nach Abnahme bezahlen
© Fotolia.de / roxcon
Weihnachten im neuen Zuhause – ein Traum vieler Bauherren, der jedoch nicht überstürzt werden sollte. Denn eine vorschnelle Bauabnahme birgt viele Risiken für den Eigentümer, warnt aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. Neben der Vertragsunterzeichnung ist die Bauabnahme juristisch gesehen der wichtigste Schritt bei einer Bauunternehmung. Denn die schriftliche Abnahme bescheinigt dem Bauunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung aller Bauarbeiten. Zudem wird die Schlussrate fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt. Viele Baufirmen haben vor diesem Hintergrund Interesse an einer schnellen Abnahme und erhöhen nicht selten den Zeitdruck. Laut VPB sollten Bauherren jedoch für die Abnahme immer einen Ortstermin beantragen und im Optimalfall einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Auch wenn der Einzug drängt, sollte man Mängel nicht auf die leichte Schulter nehmen und von Bauunternehmen beheben lassen. In jedem Fall sollte die Schlussrechnung nicht gezahlt werden, bis die Bauabnahme erfolgt ist.