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08.05.2009 - Mieten & Vermieten

Gewerbemietern darf Heizung abgestellt werden

Gewerbemietern darf Heizung abgestellt werden
Laut aktuellem Urteil des XII. Senats des Bundesgerichtshofs darf ein Vermieter Versorgungsleistungen einstellen, wenn der Mieter nach einer Kündigung im Laufe des Räumungsverfahrens der Mietzahlung nicht mehr nachkommt.Im vorliegenden Fall hatte der BHG einen Streit über Betriebskosten zu beurteilen und begründete seine Entscheidung mit dem durch ausbleibende Mietzahlungen entstehenden Schaden für den Vermieter. Eine Belieferungspflicht mit Heizenergie sei daher nicht mehr gegeben.Anders sieht dies der Deutsche Mieterbund, da der Vermieter den Mieter von der Heiz-, Strom- oder Wasserversorgung trennt. Wohnraummieter müssten allerdings nicht befürchten, dass bei einem Streit um die Nebenkostenabrechnung mit Ihnen ähnlich verfahren wird.