News-Archiv:

30.05.2016 - Facility Management

Schimmel in der Wohnung kann Kündigungsgrund sein

Schimmel in der Wohnung kann Kündigungsgrund sein
© Fotolia.de / hywards
Eine von Schimmel befallene Wohnung ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern ebenso kostenintensiv. Immer wieder kommt es daher zwischen Mietern und Vermietern zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Neben einer baulichen Ursache kann ebenfalls falsches Wohnverhalten wie beispielsweise schlechte Belüftung zu Schimmelbildung führen. Bislang waren Vermietern jedoch oftmals die Hände gebunden, wenn Mieter in Bezug auf ihr Fehlverhalten uneinsichtig waren. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch aktuell, dass in solch einem Falle eine ordnungsgemäße Kündigung gerechtfertigt sein kann (AZ VIII ZR 39/15). Indem Mieter die amtlich festgestellte Ursache für den Schimmelbefall nicht akzeptierten, verletzen sie im vorliegenden Fall die ihnen obliegende Pflicht zur Obhut der Mietsache. Aufgrund dieser Pflichtverletzungen haben Vermieter nach aktueller Rechtsprechung nun das Recht zur Kündigung.