News-Archiv:

27.11.2009 - Facility Management

WEG:
Kosten müssen für Eigentümer transparent sein

WEG: Kosten müssen für Eigentümer transparent sein
© fotolia.com / webdata
Soll ein Eigentümer einer WEG Kosten alleine tragen, die bereits aus der Gemeinschaftskasse gezahlt wurden, muss er klar die Gründe dafür erkennen können. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm im August (AZ I-15 Wx 16/09). Laut OLG entspricht es der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn eine aus der Gemeinschaftskasse gezahlte Ausgabe nach Jahresabschlussrechnung auf den einzelnen Miteigentümer umgelegt wird. wenn dieser alleine für diese Kosten haftet. Dies gilt allerdings nur, wenn die WEG den konkreten Grund für die Haftung zweifelsfrei darlegen kann. Ist es der WEG jedoch nicht möglich, die Kostenübernahme plausibel zu begründen, kann der Eigentümer die Einzelabrechnung in der Jahresabrechnung anfechten.?