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19.11.2015 - Leben & Wohnen

Wie müssen Hauseigentümer Herbstlaub beseitigen?

Wie müssen Hauseigentümer Herbstlaub beseitigen?
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Auch wenn der Herbst viele schöne und bunte Seiten mit sich bringt, erhöhen die herabgefallenen Blätter die Rutschgefahr. Jetzt sind Hauseigentümer gefragt, damit das Laub auf Gehwegen vor und auf ihrem Grundstück Passanten und sie selbst nicht gefährdet. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass besonders in Verbindung mit Regen ein Laubbedeckter Weg sehr schnell sehr rutschig werden kann und Eigentümer nicht nur bei Eis und Schnee ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Laub im öffentlichen Straßenraum beseitigt in der Regel die Straßenreinigung, es müsse jedoch von den Eigentümern vorher zu Haufen zusammengefegt werden, damit es nicht Gullys und Straßenrinnen verstopft. Fällt Laub von den eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg, sollte es auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Verboten ist es, die Herbstblätter in den Garten vom Nachbarn zurückzuwerfen oder zu entsorgen. Haus & Grund rät Eigentümern, das Laub zu kompostieren oder als Frostschutz für ihre Gartenpflanzen zu nutzen. Ist kein Kompost vorhanden, kann das Laub auch beim Wertstoffhof entsorgt werden, keinesfalls jedoch im Wald, denn dann droht Bußgeld. Zwar können auch Dritte das Laubfegen übernehmen, der Eigentümer bleibt aber dennoch zur Überwachung verpflichtet. Die Reinigungspflichten werden von den meisten Gemeinden in Satzungen geregelt und es empfiehlt sich, vor Ort nachzulesen, was zu tun ist.