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16.07.2015 - Mieten & Vermieten

Weniger als eine Monatsmiete Rückstand bei Gewerbeimmobilie Kündigungsgrund

Weniger als eine Monatsmiete Rückstand bei Gewerbeimmobilie Kündigungsgrund
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Im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses kann ein Rückstand von weniger als einer Monatsmiete innerhalb von zwei Monaten eine fristlose Kündigung bedeuten - wenn besondere Einzelfallumstände vorliegen. Für Wohnimmobilien gilt: Gerät ein Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug, kann ihm der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Bei gewerblichen Mieten kann schon das Ausstehen einer Monatsmiete oder weniger erheblich und damit ein Kündigungsgrund sein, sobald besondere Einzelfallumstände hinzukommen. Neben der Kreditwürdigkeit des gewerblichen Mieters können auch die finanzielle Lage des Vermieters und die Auswirkungen des Mietrückstandes auf diese zu solchen Einzelfallumständen zählen. (BGH, AZ XII ZR 65/14)