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20.02.2014 - Steuern & Finanzierung

Grundsteuer:
Wie Vermieter bis Ende März Erlass beantragen können

Grundsteuer: Wie Vermieter bis Ende März Erlass beantragen können
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Vermieter, die 2013 erhebliche Mietausfälle in Kauf nehmen mussten, die sie nicht verschuldet haben, können noch bis zum 31. März 2014 einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer stellen, wie Haus & Grund mitteilt. Der Antrag sei bei den Steuer- bzw. Finanzämtern einzureichen und könne einen Erlass von 25 Prozent bewirken, wenn die Mieterträge mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag blieben. Bei ertragslosen Immobilien sind sogar 50 Prozent Erlass auf die Grundsteuer möglich. Gründe für einen unverschuldeten Mietausfall können neben Leerstand oder struktureller Nichtvermietbarkeit auch ein genereller Mietpreisverfall sowie Wohnungsbrände oder Wasserschäden sein. Im Falle von leer stehenden Wohnungen müssen jedoch ernstgemeinte und dauerhafte Vermietungsbemühungen nachgewiesen werden. Als Nachweise können zum Beispiel Vermietungsanzeigen in Print- oder Online-Medien sowie die Beauftragung eines Maklers dienen.

Quelle: Haus & Grund Deutschland