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09.12.2013 - Mieten & Vermieten

Mieterhöhung:
Mietspiegel muss qualifiziert sein

Mieterhöhung: Mietspiegel muss qualifiziert sein
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Mieterhöhung nur gültig ist, wenn der zu Grunde gelegte Mietspiegel ortsüblich und qualifiziert ist. Im Zweifelsfall muss ein Gericht über diese Qualifikation entscheiden (AZ VIII ZR 346/12).Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin geweigert, eine Mieterhöhung von 4,34 Euro pro Quadratmetern zu akzeptieren. Die Vermieterin nannte in ihrem Schreiben Mieten von sechs Vergleichswohnungen sowie den Berliner Mietspiegel 2009 als Basis für die Erhöhung. In erster Instanz bezog sich das zuständige Landgericht lediglich auf den Mietspiegel und stellte fest, dass die daraus hervorgehende Miete noch unter der gezahlten Miete lag. In zweiter Instanz wandte sich die Vermieterin an den Bundesgerichtshof, der ihr Recht gab. Ein Mietspiegel muss unstreitig, offenkundig oder nachweislich nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sein. Der Fall wurde an des Landgericht zurückverwiesen, um die Gültigkeit der Mieterhöhung abschließend zu klären.?