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25.10.2013 - Guter Rat

Unberechtigte Mieterhöhungen? So können Sie sich wehren

Unberechtigte Mieterhöhungen? So können Sie sich wehren
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Wann ist eine Mieterhöhung berechtigt und wie können sich Mieter vor willkührlichen Ankündigungen schützen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Stiftung Warentest in ihrer November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Wird beispielsweise die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet, ist das Mieterhöhungsbegehren laut Stiftung Warentest unwirksam. Auch, wenn die letzte Forderung mehr als 15 Monate zurückliegt oder wenn Formfehler wie ein fehlendes Datum im Scheiben vorliegen, müssen Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmen. Wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte sich die Neumiete am ortsüblichen Mietspiegel orientieren. Grundsätzlich gilt: Auf Basis eines guten Mietverhältnisses sollten Mieter immer das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen und so die Erhöhung gegebenenfalls reduzieren. Weitere Informationen sind in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/thema/mietrecht zu finden.

Quelle: Stiftung Warentest