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30.07.2013 - Guter Rat

Weniger Aufwand:
Betriebskostenabrechnung wird einfacher

Weniger Aufwand: Betriebskostenabrechnung wird einfacher
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Nach aktueller Rechtssprechung können Vermieter die Grundsteuer leichter auf ihre Mieter umlegen und somit erheblichen administrativen Aufwand vermeiden. Bislang musste diese entsprechend der jeweiligen Wohnfläche berechnet werden und erforderte eine fundierte Kenntnis aller Steuerbescheide der Immobilie. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass der für die jeweilige Eigentumswohnung festgelegte Steuerbetrag eins zu eins an den Mieter weitergegeben werden kann (AZ VIII ZR 252/12). Die Entscheidung bedeutet somit eine erhebliche bürokratische Erleichterung für Vermieter. Einen Nachteil für die Mieter konnte der BGH nicht erkennen und stimmte dem angewandten Umlageschlüssel zu.?