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01.07.2013 - Mieten & Vermieten

Mietkaution:
Freiwillige Bürgen haften für Gesamtforderungen

Mietkaution: Freiwillige Bürgen haften für Gesamtforderungen
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Das Amtsgericht Köpenick entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine freiwillig gestellte Bürgschaft für eine Mietkaution nicht auf drei Monatsmieten begrenzt werden kann (AZ 14 C 262/12).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von der Mutter ihres Mieters die Zahlung von Forderungen verlangt, da diese für ihren Sohn bei Vertragsunterzeichnung freiwillig gebürgt hatte. Ohne diese Bürgschaft wäre die Wohnung dem Mieter aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht zugesprochen worden. Insgesamt beliefen sich die Forderungen auf 3.776,25 Euro, was die für die Mietkaution veranschlagten drei Monatsmieten überstieg. Vor diesem Hintergrund wehrte sich die Mutter des Mieters gegen die Gesamtforderung.Das Gericht gab nun aktuell der Vermieterin recht. Da die Beklagte die Bürgschaft freiwillig einreichte, wurde auch keine gesonderte Vereinbarung bzgl. der Begrenzung von Sicherheiten getroffen. Die ausstehende Forderung muss somit beglichen werden.?