- Der Antrag muss rechtzeitig bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin eingehen und der Verband empfiehlt, wenigstens vier Wochen vorher mit dem Verwalter Kontakt aufzunehmen, damit dieser ausreichend Zeit hat, alles vorzubereiten. Eingereicht werden sollte der Antrag schriftlich als Beschlussantrag.
- Das betreffende Anliegen muss ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und vernünftig, wirtschaftlich sowie im Interesse aller Eigentümer sein.
- Der beantragte Tagesordnungspunkt darf nicht rechtsmissbräuchlich sein, wie WiE betont. Ein solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn Eigentümer mehrere Tagesordnungspunkte beantragen, die so umfangreich sind, dass ihre Klärung mehrere Stunden dauern würde.
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17.05.2016 - Facility Management
Wie kommt ein Anliegen auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung?
Die Mülltonnen sind überfüllt, Blumenbeete werden nicht gepflegt, die Heizungsanlage ist nicht richtig ausgesteuert - diese und viele weitere Ärgernisse gehören zum Alltag von Wohnungseigentümern. Klären lassen sie sich am besten auf der jährlichen Eigentümerversammlung wie Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) weiß. Der Verband gibt hilfreiche Tipps, wie ein Anliegen auf die Tagesordnung der Versammlung kommt.
Generell kann jeder Eigentümer direkt beim Verwalter oder beim Verwaltungsbeirat beantragen, dass bestimmte Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Drei Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.