News-Archiv: Kategorien

27.03.2009 - Energieeffizienz

Neue Energiesparverordnung ab Juli 2009

Neue Energiesparverordnung ab Juli 2009
Nach der Einführung des Energieausweises für Vermieter und Verkäufer von Altbauten können ab dem 1. Juli 2009 ebenfalls potenzielle Neumieter und Käufer von Büros, Läden, Wirtschaftsbauten und anderen „Nichtwohngebäuden“ die Vorlage des Ausweises verlangen. Ebenso gilt dies für Eigentümer von vielbesuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden. Das ehrgeizige Ziel der neuen Energiesparverordnung: Die Reduzierung des Energieverbrauchs von Heizung und Warmwasser in Neubauten um 30 Prozent.