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01.10.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Eigenbedarfskündigung zur beruflichen Nutzung ist zulässig

Urteil: Eigenbedarfskündigung zur beruflichen Nutzung ist zulässig
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter eine Mietwohnung aus Eigenbedarf kündigen kann, wenn er diese zur Ausübung seines Berufes nutzen will (AZ VIII ZR 330/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die Räumung seiner Mietwohnung verlangt, da seine Ehefrau die Räumlichkeiten für ihre Anwaltskanzlei benötigte. Die Miete akzeptierten den Grund allerdings nicht und weigerten sich auszuziehen.Das Gericht entschied nun zugunsten des Vermieters. Eine gewerbliche Nutzung kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen.?