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27.08.2012 - Mieten & Vermieten

Verstoß gegen Mietvertrag:
Kündigung kann als Abmahnung gelten

Verstoß gegen Mietvertrag: Kündigung kann als Abmahnung gelten
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Das Amtsgericht Karlsruhe entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Kündigungsschreiben aufgrund von Vertragsverletzungen von Seiten des Mieters vor Gericht als Abmahnung gelten kann (AZ 6 C 386/11).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihrer Mieterin fristlos, hilfsweise ordentlich, gekündigt, da die Wohnung vollkommen verwahrlost war und Müllgestank bereits die anderen Mieter belästigte. Auch nach einer zweiten Kündigung akzeptierte die Mieterin diese nicht und berief sich auf das Ausbleiben einer Abmahnung.Das Amtsgericht Karlsruhe entschied nun aktuell zugunsten der Vermieterin. Durch die ordentliche Kündigung wurde das Mietverhältnis beendet. Darüber hinaus erklärten die Richter, dass eine Kündigung bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten auch als Abmahnung angesehen werden kann. ?