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23.08.2012 - Baubranche

Bautipp:
Fehlt die Modernisierung nach EEWärmeG, haftet der Bauherr

Bautipp: Fehlt die Modernisierung nach EEWärmeG, haftet der Bauherr
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Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Käufern schlüsselfertiger Objekte, genau zu prüfen, ob diese tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur "Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" - kurz EEWärmeG - entsprechen. Allerdings ist dies laut Verband nur mit Hilfe sachverständiger Vertragskontrolle und laufender Bauüberwachung möglich. Der Käufer sollte sich dabei nicht allein auf Bauträger oder Handwerker verlassen. Ihnen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen, und auch der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich informieren, absichern und Nachweise aufbewahren. Um Bauherren bei ihren Neubauprojekten zu unterstützen, hat der VPB die wichtigsten Fragen und Antworten zum EEWärmeG unter www.vpb.de bereitgestellt.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.