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16.08.2012 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Qualität des Kellers vertraglich festschreiben!

Tipp für Bauherren: Qualität des Kellers vertraglich festschreiben!
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Wer ein schlüsselfertiges Haus erwirbt, der muss dazu einen Vertrag unterzeichnen. Diese Verträge können zwischen Bauunternehmer und Käufer frei ausgehandelt werden. Schlüsselfertiganbieter sind Routiniers und nutzen laut den Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren e.V. diese Vertragsgestaltungsfreiheit zu ihren Gunsten. Dem Verband zufolge legen sie viele Details zu ihren Gunsten fest. Der Laie, der Bauherr, merkt dies oft nicht. Er ist deshalb gut beraten, den Vertrag vor Unterzeichnung vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen, rät der VPB. Ein typisches Problem bei solchen Verträgen ist die ungenaue Beschreibung des Kellers. Es reicht nach Erfahrung des VPB nicht aus, wenn im Vertrag lediglich massive Wände und Betonboden aufgeführt sind. Zur genauen Leistungsbeschreibung für den Keller gehören: detaillierte Materialangaben zu den Kellerwänden, außen wie innen, zur Wärmedämmung und zur Ausführung der Lichtschächte. Ob der Keller als "weiße Wanne", "schwarze Wanne" oder als Mischkonstruktion ausgeführt wird, das richtet sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens. Und auch das muss selbstverständlich mit in den Vertrag.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.