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02.08.2012 - Energieeffizienz

Drei Energietipps für den Hauskauf

Drei Energietipps für den Hauskauf
© Deutsche Energie-Agentur GmbH
In Zeiten hoher Gas- und Ölpreise gelten nur Häuser mit geringem Energiebedarf als eine zukunftsfähige Geldanlage: Sie halten Nebenkosten gering und den Wert stabil. Damit der Kauf eines Hauses keine unerwarteten Mehrkosten mit sich bringt, empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), bereits im Vorfeld die Energieeffizienz zu prüfen und einen möglichen Sanierungsaufwand mit zu bedenken. Außerdem sieht der Gesetzgeber für Immobilienkäufer Verpflichtungen vor, die man kennen sollte. dena-Geschäftsführer Stephan Kohler rät, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis auch wirklich vorlegen zu lassen: "Der Energieausweis informiert noch vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und ermöglicht, verschiedene Objekte am Markt zu vergleichen". Eine Skala von Grün nach Rot hilft, den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden sie deutlich geringer ausfallen. Was die EnEV bei einer Sanierung vorschreibt Wer ein Haus nach dem Kauf umbauen oder sanieren möchte, muss einige Bestimmungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. In der Regel gilt: Saniert der Eigentümer mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils, muss er dabei einen guten, in der EnEV festgelegten Energiestandard erreichen. Erneuert der neue Hausbesitzer beispielsweise die Fassade, verlangt der Gesetzgeber, dass ein bisher ungedämmtes Mauerwerk gedämmt wird. Kohler betont: "Das lohnt sich in jedem Fall, da das Gerüst sowieso aufgestellt wird. Die Mehrkosten für das Dämmen machen sich später durch Einsparungen beim Heizen bezahlt". Übrigens: Die ausführenden Handwerksbetriebe müssen nach den Bauarbeiten in einer so genannten Unternehmererklärung bestätigen, dass die Anforderungen der EnEV an die jeweilige Baumaßnahme eingehalten wurden. Nachrüstverpflichtungen bei Eigentümerwechsel Einige Sanierungsarbeiten müssen in jedem Ein- und Zweifamilienhaus durchgeführt werden, sobald der Besitzer wechselt. Der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit sie umzusetzen. So müssen Warmwasser- und Heizungsleitungen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, gedämmt werden. Das betrifft beispielsweise Leitungen, die in einem unbeheizten Keller verlegt sind. Auch am anderen Ende des Hauses greift die Dämmpflicht: Die oberste Geschossdecke, die beheizte Räume gegen einen unbeheizten Dachboden abgrenzt, muss gedämmt werden. Es sei denn, das darüber liegende Dach wird oder ist entsprechend isoliert. Das gilt auch dann, wenn die alte Dämmung nach heutigen gesetzlichen Vorgaben unzureichend ist und eine Erneuerung sinnvoll wäre. Energieberatung Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt bei der Besichtigung des Hauses einen Energieberater mit. Der Experte erkennt sofort die Schwachstellen und kann eine erste Empfehlung geben. Die dena stellt unter www.zukunft-haus.info/experten eine Liste mit Experten zur Verfügung, auf deren Qualifikation sich Eigentümer verlassen können. Für die geförderte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer unter www.energie-effizienz-experten.de Experten finden.?