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24.11.2011 - Mieten & Vermieten

Ausbleibende Mietzahlungen - Vermieter darf fristlos kündigen

Ausbleibende Mietzahlungen - Vermieter darf fristlos kündigen
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden kann, wenn die Miete wiederholt und trotz Anmahnung zu spät gezahlt wurde (AZ VIII ZR 301/10).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die fristlose Kündigung veranschlagt und die Räumung seiner Mietwohnung verlangt. Der Mieter hatte zwischen 2008 und 2009 insgesamt elf Mieten zu spät gezahlt. Die Mahnungsschreiben des Vermieters hat er laut eigenen Angaben nicht erhalten.Das Gericht entschied nun zugunsten des Vermieters. Laut den Richtern sei ihm aufgrund der verspäteten Zahlungen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten.?